Alle zwei Jahre
der Nachweis.
Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen dem BSI alle zwei Jahre nachweisen, dass ihre Vorkehrungen dem Stand der Technik entsprechen. Wir bereiten diesen Nachweis vor, begleiten die prüfende Stelle und arbeiten die Mängel ab, die sie findet — vor der nächsten Vorlage.
Was enthalten ist.
Vorbereitung und Begleitung des Nachweises für Betreiber kritischer Infrastrukturen.
Geltungsbereich und B3S
Abgrenzung der kritischen Dienstleistung und ihrer Anlagen; Auswahl und Anwendung des branchenspezifischen Sicherheitsstandards.
Vorprüfung
Prüfung der Vorkehrungen gegen §8a und den B3S, bevor die prüfende Stelle kommt — damit Mängel intern und nicht im Nachweis auftauchen.
Nachweisdokumentation
Aufbereitung der Belege in der Struktur, die das BSI erwartet; Abstimmung mit der prüfenden Stelle.
Mängelabarbeitung
Jeder Mangel mit Maßnahme, Verantwortlichem und Termin; technische Umsetzung auf Wunsch durch uns, mit Nachweis vor der nächsten Vorlage.
Secureskies ist keine prüfende Stelle nach §8a BSIG. Wir bereiten den Nachweis vor und begleiten die Prüfung; die Prüfung selbst muss eine unabhängige Stelle durchführen.
Fünf Schritte,
ein Ergebnis.
Abgrenzung
Kritische Dienstleistung, Anlagen und Schwellenwerte bestimmen.
Vorprüfung
Interne Prüfung gegen §8a und den geltenden B3S.
Aufbereitung
Nachweisdokumentation erstellen, Mängel vor der Prüfung beheben.
Begleitung
Prüfende Stelle begleiten, Rückfragen beantworten, Mängel aufnehmen.
Abarbeitung
Maßnahmenplan umsetzen und dokumentieren, Wirksamkeit belegen.